Nachtzieltechnik bleibt verboten – Gesetzesänderung steht noch aus

Kreisjagdverein SPN Cottbus eV - Nachtzieltechnik bleibt verboten

Vorsicht bei Nachtzieltechnik: Obwohl der Bundesrat im Juni 2025 einer Gesetzesänderung zugestimmt hat, bleibt der Einsatz von Nachtzielgeräten und künstlichen Lichtquellen an Jagdwaffen weiterhin verboten. Wir informieren nach Angaben des Landesjagdverbandes Brandenburg über die aktuelle Rechtslage.

Die Diskussion um moderne Nachtzieltechnik für die Jagd hat in den vergangenen Monaten deutlich an Fahrt gewonnen. Hintergrund ist ein Gesetzentwurf aus Hessen, der im Mai 2025 in den Bundesrat eingebracht wurde und den Einsatz von Nachtzielgeräten sowie künstlichen Lichtquellen wie IR-Aufhellern oder Lampen an Jagdwaffen ermöglichen soll.

Bundesrat hat zugestimmt – aber Gesetz gilt noch nicht

Am 13. Juni 2025 stimmte der Bundesrat der Initiative zu. Doch rechtswirksam ist die Änderung des Waffengesetzes damit noch lange nicht. Der Gesetzentwurf muss zunächst noch vom Bundestag beschlossen werden, bevor er nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tatsächlich in Kraft treten kann.

Für Jägerinnen und Jäger im Kreis Spree-Neiße und in Cottbus bedeutet das konkret: Es gilt weiterhin die bisherige, strenge Rechtslage.

Was ist aktuell erlaubt – was ist verboten?

Bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung gelten folgende Regelungen:

  • Verboten: Einsatz, Erwerb und Besitz von Nachtzielgeräten mit integrierter Zieloptik

  • Verboten: IR-Aufheller oder Lampen, die an Jagdwaffen montiert werden

  • Erlaubt: Vorsatz- und Aufsatzgeräte ohne eigene Lichtquelle (z.B. Wärmebildvorsatzgeräte)

Verstöße haben ernste Konsequenzen

Wir warnen eindringlich: Verstöße gegen die geltenden Regelungen stellen Straftatbestände dar und können erhebliche jagd- und waffenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Berufung auf die Bundesratsinitiative ist rechtlich nicht möglich, solange das Gesetz nicht offiziell in Kraft getreten ist.

Hintergrund: Warum die Änderung diskutiert wird

Die geplante Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Schwarzwildjagd effektiver und tierschutzgerechter zu gestalten. Besonders im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) wird eine präzise Nachtjagd als wichtiges Instrument gesehen.

Technisch gesehen unterscheiden sich fest montierte Nachtzielgeräte kaum von den bereits zugelassenen Vorsatz- und Aufsatzgeräten. Die bisherige unterschiedliche rechtliche Behandlung wurde vom Bundesrat als inkonsistent und schwer nachzuvollziehen bezeichnet. Nachtzielgeräte, die aus einem Guss gefertigt sind, bieten zudem den Vorteil, dass mögliche Fehlerquellen beim An- und Abmontieren entfallen.

Wir informieren zeitnah über Gesetzesänderung

Wir werden unsere Mitglieder umgehend informieren, sobald der Bundestag die Änderung beschlossen hat und das neue Recht tatsächlich in Kraft getreten ist. Bis dahin gilt: Finger weg von verbotener Nachtzieltechnik!

Bei Fragen zur aktuellen Rechtslage wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des KJV oder an Ihre örtliche Jägerschaft.

Quelle: Landesjagdverband Brandenburg e.V.

Einladung zum 32. Kreisjägertag am 09.03.2024

Kreisjagdverband Spree-Neiße Cottbus e.v.