Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild - Aufhebung eines weiteren Kerngebietes

Seit mehr als zwölf Monaten wurde im Kerngebiet 8 im Landkreis Uckermark kein neuer Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgestellt. Dies bedeutet, dass die dort geltenden Nutzungsbeschränkungen für Land- und Forstwirtschaft nun per Allgemeinverfügung des Landkreises aufgehoben werden können.

Kreisjagdverein SPN Cottbus eV - Afrikanische Schweinepest

Die Aufhebung des Kerngebiets 8 erfolgt durch eine entsprechende Allgemeinverfügung, die vom Landkreis Uckermark erlassen wird. Dadurch können die geltenden Nutzungsbeschränkungen, die vor allem für die Land- und Forstwirtschaft galten, aufgehoben werden. Weitere Details und genaue Informationen sind in der Allgemeinverfügung des Landkreises zu finden.

Afrikanische Schweinepest | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (brandenburg.de)

Es gilt weiterhin, dass weitere Erleichterungen für Schweinehalter, insbesondere in Bezug auf das Verbringen von Hausschweinen aus der Sperrzone II, erst nach der Aufhebung durch die EU-Kommission möglich sind. In der Zwischenzeit bleiben die bestehenden ASP-Zäune vorerst bestehen, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

In der indessen anstehenden Screening-Phase von mindestens sechs Monaten muss das Schwarzwild weiterhin deutlich reduziert werden. Hierbei spielt die Jägerschaft eine entscheidende Rolle und muss ihre Aktivitäten zur Entnahme des Schwarzwildes verstärken, um das anspruchsvolle Ziel zu erreichen.

Seit September 2020 wurde die ASP von Westpolen über einwandernde Wildschweine entlang der gesamten polnisch-brandenburgischen Grenze in das Land Brandenburg eingeschleppt. Als Folge davon wurden insgesamt elf Kerngebiete (KG) eingerichtet. Glücklicherweise konnten bereits acht dieser Kerngebiete (KG 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8 und 9) aufgrund der erfolgreichen Bekämpfungsmaßnahmen aufgehoben werden. Die verbleibenden drei Kerngebiete (KG 6, 10 und 11) betreffen die Kreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz in Brandenburg.

Bei einer anhaltenden und stabilen Seuchenlage plant das Brandenburger Verbraucherschutzministerium noch in diesem Jahr die Aufhebung weiterer Restriktionszonen. Dies ist von großer Bedeutung, da die ASP nicht nur erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht, sondern auch zu Handelsbeschränkungen innerhalb der Europäischen Union und bei Ausfuhren in Drittländern führen kann. Daher ist es entscheidend, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung der Seuche einzudämmen und weitere Kerngebiete aufheben zu können.

Einladung zum 32. Kreisjägertag am 09.03.2024

Kreisjagdverband Spree-Neiße Cottbus e.v.