Artenschutz wahren: Neue Regelungen für den Abschuss von Wölfen

Steffi Lemke, die Bundesumweltministerin, hat den Bundesländern einen Vorschlag unterbreitet, der neue Regelungen zur erleichterten Jagd auf Wölfe in Gebieten mit vermehrten Nutztierrissen vorsieht. Gemäß diesem Vorschlag soll es für einen Zeitraum von 21 Tagen erlaubt sein, einen Wolf innerhalb eines Umkreises von 1.000 Metern von der Rissstelle zu schießen.

Kreisjagdverein SPN Cottbus eV - Artenschutz wahren

Die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss kann dann von den Behörden erteilt werden, wenn ein Wolf trotz zumutbarer Herdenschutzmaßnahmen Weidetiere in zuvor festgelegten Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen gerissen hat.

Dieser Vorschlag des Bundesumweltministeriums (BMUV) hat das Ziel, schnellere Verfahren zu ermöglichen und gleichzeitig mehr Schutz und Sicherheit für Weidetierhalterinnen und -halter zu gewährleisten. Zudem soll er Rechtssicherheit für die Bundesländer schaffen und in Übereinstimmung mit europäischen und nationalen Regelungen stehen.

Besonders positiv ist, dass dieser Vorschlag schnell und ohne europäische oder nationale Rechtsänderungen umgesetzt werden kann. Das BMUV arbeitet zudem gemeinsam mit den Ländern an begleitenden Maßnahmen, wie der Einführung von Musterbescheiden, um den Verwaltungsaufwand weiter zu reduzieren und zu entbürokratisieren.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke bringt ihre Vorschläge in den laufenden Prozess mit den Ländern ein, mit dem Ziel, eine Beschlussfassung der Umweltministerkonferenz Ende November zu erreichen.

Ministerin Lemke betont, dass die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland zu Konflikten und Herausforderungen geführt hat. Für Weidetierhalterinnen und -halter sei es ein großer Verlust, wenn Tiere nach einem Wolfsriss auf der Weide verendet liegen – sowohl wirtschaftlich als auch emotional.

Dieser Vorschlag soll den Bundesländern einen Ansatz bieten, um Wölfe nach Angriffen auf Weidetiere effizienter und einfacher zu erlegen. Es ist offensichtlich, dass die Weidetierhalterinnen und -halter so schnell wie möglich mehr Schutz und Sicherheit benötigen, während gleichzeitig das europäische Artenschutzrecht eingehalten werden muss.

Gemäß dem Vorschlag für beschleunigte Abschüsse sollen Genehmigungen für Abschüsse in Gebieten mit hoher Rissgefahr schneller erteilt werden können, ohne auf das Ergebnis eines DNA-Tests warten zu müssen. Sobald es einen Wolfsübergriff auf Weidetiere gibt, die durch zumutbare Herdenschutzmaßnahmen gesichert waren, kann nach Erhalt der Abschussgenehmigung für einen Zeitraum von 21 Tagen ein Wolf im Umkreis von 1.000 Metern um die Weide geschossen werden.

Dennoch wird eine DNA-Analyse durchgeführt, um später zu klären, ob der abgeschossene Wolf tatsächlich derjenige war, der den Riss verursacht hat. Durch diese Umkreisregelung ist es deutlich wahrscheinlicher, den Wolf zu treffen, der für den Schaden verantwortlich ist.

Einladung zum 32. Kreisjägertag am 09.03.2024

Kreisjagdverband Spree-Neiße Cottbus e.v.